Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt.
Vom Gesetzgeber ist eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der Zuzahlung befreit.